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Polizei 4

Aus den Herzogenauracher Polizeiprotokollen

Herzogenaurach (gä) Die Geschichte der Herzogenauracher Polizei stand in den letzten Wochen im Mittelpunkt des Gesprächskreises beim Heimatverein „So war es früher..". Vereinsvorsitzender K.-P. Gäbelein hat im Stadtarchiv in den Unterlagen zu diesem Thema gestöbert und Wissenswertes gefunden.

Erste Unterlagen über die Tätigkeit der hiesigen „Gendarmen" in bayerischer Zeit findet man aus dem Jahr 1818/19, aus jener Zeit, da die Stadt und ihre Bevölkerung bayerisch geworden war. Zunächst war man dem „Gendarmerie Legions Commando" in Nürnberg unterstellt, später erfolgten die Anordnungen von Ansbach aus, denn dort saß die Regierung des Rezatkreises (Mittelfranken) , dem Herzogenaurach anfangs unterstellt war. Wenige Jahre später sorgte eine Gebietsreform dafür, dass Herzogenaurach (bis 1972) nach Oberfranken „eingemeindet" wurde und die Weisungen von der Regierung aus Bayreuth erhielt.

Den beiden Gendarmen Kolb und Hübsch erhielten die Auflage, den „nachtheiligen Umtrieben der Bettler und Vaganten zu steuern" und ihr Hauptaugenmerk auf die „öffentliche und Private Sicherheit .."sowie auf die „Entdeckung und Habhaftwerdung  der Thäter.." zu legen. Es gehe nicht an, so die Vorschrift, dass sich die Gendarmen um das „Laufen der Hunde ohne Maulkorb" , „das Weiden der Gänse auf fremdem Grund" oder das „Viehschlachten ohne Erlaubniß" kümmern müssen.

Zwischen 1854 und 1859 gab es laufend Diskussionen zwischen dem hiesigen Stadtrat und den Polizeidienern Walz und Maier wegen der Neuanschaffung einer Uniform, von Handschuhen für den Dienst und der Anschaffung von Bajonetten. Letztlich genehmigte der Magistrat die Neuanschaffungen aus Mitteln der Stadtkasse.

Vor dem 1. Weltkrieg erhielten die hiesigen „Schutzleute" ausführliche Instruktionen bezüglich ihrer Dienstaufgaben und ihrer Dienstzeit. „Die beiden Schutzleute wechseln (sich) im Tag- und Nachtdienst ab....An den Sonn- und Feiertagen ist im allgemeinen bei Tag dienstfrei, jedoch hat ein Schutzmann und zwar abwechseln bei Feierlichkeiten, Festlichkeiten und sonstigen Veranstaltungen Dienst zu leisten..."

1924 wurde der Nachtwächterdienst auf die Schutzleute übertragen. Wachtmeister Dummer wurde „Diensthabender Nachtschutzmann" , Wachtmeister Lankes sein „Begleitschutzmann".

1924 beschäftigte der Selbstmord eines Wanderburschen, begangen in der Arrestzelle, die Stadtverwaltung und hatte folgende Anordnung zur Folge: „Zukünftig sind alle Festgenommenen  (Bettler und Landstreicher) dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter ....vorzuführen."

Die Polizeiberichte der 20-er Jahre erwähnen immer wieder Ausschreitungen von Jugendlichen im Zusammenhang von Alkoholgenuss und Kinobesuchen. Die Polizei musste demzufolge den Kinobesuch im Bayerischen Hof „genauestens überwachen" und ihr Augenmerk darauf richten, dass an Jugendliche unter 18 Jahre „keine geistigen Getränke oder nikotinhaltige Tabakwaren" verkauft werden. Und noch einmal zehn Jahre später (1934) wurden die Polizeibeamten dazu angehalten, „bei verkehrspolizeilichen Überschreitungen von Fußgängern und Fahrradfahrern" mehr als nur eine Reichsmark Bußgeld zu kassieren und die Gebühren so anzupassen, wie sie gegen Autofahrer verhängt werden.

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