„Ich fühle mich wie gerädert", so seufzte meine Mutter manchmal, wenn sie schlecht geschlafen hatte. Und Sie, lieber Leser - haben Sie sich nicht auch schon einmal so gefühlt?
Wenn man „wie gerädert" am Morgen war, dann schmerzten die Glieder, das „Kreuz" tat weh und war lendenlahm. Was aber steckt hinter dieser alten Redensart? Nun, nicht Anderes als die mittelalterlich Strafe des „Räderns" hat hier ihren Niederschlag gefunden.
Das Rädern, eine Strafe, die ausschließlich an Männern vollzogen wurde, war von der germanischen Vorzeit bis ins 18. Jahrhundert gebräuchlich. Es galt als schimpflichste und ehrloseste Strafe und wurde nur bei Mord oder Majestätsverbrechen (gegen den König oder den Landesherrn) angewendet. Der Verbrecher wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt, Hände und Füße an Pflöcken festgebunden und unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag.
Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem (Wagen)Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat, wobei die Zahl der Stöße im Urteil vorgeschrieben war. Der Sterbende oder Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten. Dabei kamen die Glieder einmal unter, einmal über die Speichen des Rades. Am Ende wurde das Rad auf einen Pfosten oder auf den Galgen gesteckt. Manchmal lebte der Verbrecher noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde. Es galt als Gnadenerweis, den ersten Stoß des Rades gegen den Hals zu führen. Es war auch eine Strafmilderung, wenn der Verurteilte vor dem Rädern gehenkt oder enthauptet wurde oder den Herzstoß erhielt.
Zu jeder Hinrichtung wurde ein neues Rad verwendet, welches neun oder zehn Speichen haben musste. Das hat der Künstler Karl Rösing nicht gewusst, denn die Skizze seiner Räderung gegen den Beutelsdorfer Fritz Merz im Jahre 1552 zeigt ein Rad, das nur acht Speichen besitzt. Aus den Gerichtsakten des Hochstifts Bamberg geht weiterhin hervor, dass 1607 ein gewisser Hans Baumgartner von Sachsendorf wegen zahlreicher Diebstähle und Mordtaten mit dem rad gerichtet worden ist. Wo diese Hinrichtung vollzogen wurde, geht aus den Akten nicht hervor. Dem Urteil zu Folge sollten „die ersten drei Stöße aufs Herz gegeben, folgends die Glieder zerstoßen werden, dann soll der tote Körper auf dem Rad anderen zum Abscheu ausgestellt werden. Gerädert wurde auch der „schwarze Peter" von Buttenheim wegen Beihilfe zu vielen Diebstählen, Kircheneinbrüchen und Mordtaten.
Klaus-Peter Gäbelein