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Vom Pranger zum Galgen

Das Herzogenauracher Rechtswesen  kannte für kleinere Vergehen eine Vielzahl von Ehrenstrafen, für schwerere Delikte drohte die Hinrichtung. Männer wie Frauen drohte vor allem „wegen ungebührlichen Benehmens" das Drehhäuslein. Selbiges, auch „Narrenhäuslein" genannt, war eine Art Holzkäfig der vor dem Rathaus am Marktplatz postiert war und in den die verurteilte Person eingesperrt wurde. Und weil der Stadtknecht den ganzen Käfig drehen konnte, so dass die verurteilten Personen darin „fast narrisch" wurden, hatte er seinen Namen erhalten.

1588 war ein gewisser Ulrich S., ein Fischereipächter, ins Drehhäuslein gesperrt und mit Kot beworfen worden, weil er verbotenerweise Fische und Krebse nach „auswärts" verkauft hatte und 1757 wurde die „Heinleinin" in das „dröhehaus" gesperrt, weil sie „erbärmlich geschimpfet und geflucht und den Hans Perner, den schlossermeister ins gesicht gefaren".

Daneben galt vor allem die „Geige" als Strafmittel für Beleidigungen und Schlägereien, besonders unter Frauen. Dabei wurden die Hände und der Hals in ein Holzbrett mit entsprechenden Öffnungen gesteckt und die Verurteilten mussten so eine Stunde am Pranger, also an der Schandsäule stehen, wie 1750 die Margarete M. wegen Fluchens.

Die schlimmste Strafe war die Exekution, sprich die Hinrichtung. Sie bedeutete für den mittelalterlichen Menschen immer einen Festtag. Die Amtspersonen konnten tüchtig essen und trinken, der Henker kassierte einen guten Lohn, die Schüler bekamen  -soweit notwendig- schulfrei und wohnten mit ihrem Lehrer der Hinrichtung bei und kein Bürger ließ sich das schaurig interessante Spektakel entgehen. Oft wurde der letzte Gang des Verurteilten von einem Musikzug begleitet, so dass das Ganze den Anstrich eines Volksfestes erhielt.

Herzogenaurachs Hinrichtungsstätte befand sich sozusagen im „Ausland", und zwar jenseits der Aurach auf Nürnberger bzw. Brandenburger Territorium, wahrscheinlich im Bereich der heutigen Straßenbezeichnung „Zum Köpfwasen". Den Galgen nannte man im Volksmund „himmlischer Wegweiser" oder „Dreibein", weil das Gerüst aus drei senkrechten Pfosten bestand, die mit Querbalken verstärkt wurden. 1597 ist das das „hiesige Hochgericht (der Galgen) durch Ungestümb des Winds aus dem Grund umgeworfen worden..."; doch es dauerte Jahre, bis die Stadt einen neuen hatte errichten lassen.

Neben dem Erhängen gab es auch die Todesstrafe mit dem Schwert wie die Zeichnung von Karl Rösing eindrucksvoll zeigt. Generell galt: Diebe wurden an den Galgen geknüpft, Mörder enthauptet. Am Schlimmsten aber war die Strafe des Räderns. Dazu mehr in unserer nächsten Folge.

                                                                                   Klaus-Peter Gäbelein

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