Am Rand des Dohnwalds liegt ein Weiher, in dessen Nähe sich nachts eigenartige Dinge abspielen. Ein kleiner alter Mann trägt um Mitternacht zur Geisterstunde auf seinen Schultern einen Grenzstein. Mit tiefen Seufzern läuft er mit seiner Last eine Runde um den Weiher. Zu Lebzeiten soll er Marksteine zu seinen Gunsten versetzt haben. Mutige Männer legten sich auf die Lauer, um die unheimliche nächtliche Erscheinung zu erleben.
Mancher von ihnen hörte die seufzende Frage des Mannes: „Wo soll ich den Grenzstein hinsetzen?" Aber keiner gab dem Alten eine Antwort. Als einmal ein Bauer vom Wirtshaus spät abends nach Hause ging und auf den Mann traf, fragte er ihn "Alter hast denn noch keine Ruhe?"
Die Gestalt schüttelte den Kopf und sprach:" Wo soll ich ihn hintun?". Da antwortete der Bauer „Dummer Kerl, tu ich hin, wo du ihn hergenommen hast!" Da tat es plötzlich einen fürchterlichen Schlag und die Gestalt war verschwunden. Sie wurde anschließend nie mehr gesehen.
Der Bauer aber soll danach Glück und Segen gehabt haben und ein reicher Mann geworden sein.
Zur Erklärung: Grenz- oder Marksteine waren schon immer Eckpunkte oder Knotenpunkte einer Flurstücksgrenze, die in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern gesetzt werden. Sie sollen aber auch einige Dezimeter über den Boden ragen, damit sie beim Ackern für den Bauern gut sichtbar sind. Oft haben die Grenzsteine (älteren Datums aus Granit, in jüngerer Zeit aus Beton bestehend) ein Kreuz oder ein „T" eingraviert. In herrschaftlichen Wäldern kann man auch historisch künstlerisch ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften finden.
Bei der „Abmarkung" wirken seit der Zeit um das Jahr 1000 „Siebener" oder „Feldgeschworene" mit. Sie wurden und werden noch heute auf Lebenszeit gewählt und stellen das älteste, noch vorhandene Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung dar. „Siebener" , erfahrene und angesehene Persönlichkeiten , die gute Ortskenntnis besitzen müssen, werden auf Lebenszeit gewählt, werden bei Vermessungen der Vermessungsamtes mit einbezogen, sichern oder wechseln Grenzsteine aus, wenn sie gefährdet sind.
Grenzsteinverletzungen wurden immer mit hohen Geldstrafen belegt; in ganz gravierenden Fällen konnten sie auch mit der Todesstrafe geahndet werden.
Klaus-Peter Gäbelein