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Was man über den Herzogenauracher Amtmann wissen sollte

Der Herr Amtmann wäre stolz auf sein heutiges Herzogenaurach

Herzogenaurach. Wie wurde unsere Stadt früher regiert? Es gab einen „alten“ und einen „jungen Purgermeister“, vergleichbar dem heutigen 1. Bürgermeister und einen Stellvertreter, der von seinem Kollegen wohl erst eingearbeitet wurde und verschiedene Amtspersonen. Über allen stand jedoch ein vom Landesherrn eingesetzter oberster Dienstmann, der „Herr Amtmann“. Er war der Vorsitzende des Verwaltungs- und Gerichtsbezirks und die unangefochtene Amts- und Respektsperson.

Ritter Heinrich von Seggendorf wird 1348 als erster bischöflicher Amtmann von „Herzogawrach“ namentlich erwähnt. Er dürfte – wie seine Nachfolger auch – ein wohlhabender Mann gewesen sein, war er doch mit einer großen Anzahl von Grundstücken, „Gefällen“ (Abgaben), Sporteln (Gebühren, Steuern) und „Taxen“ (festgelegte Gebühren) vom Landesherrn, dem Bamberger Fürstbischof, belehnt (ausgestattet) worden.

Er regierte und wohnte im Vorgängerbau des heutigen Stadtschlosses und war der verlängerte Arm des Bamberger Landesherrn: ein wahrlich hoher Herr! Er war der Leiter des Hochgerichts, das über schwere Vergehen und Verbrechen urteilte und sogar die „Blutgerichtsbarkeit“ in seinem Fraischbezirk inne hatte, das heißt, dass er in seinem Rechtsbezirk (Fraisch) über Leben und Tod entscheiden konnte. Deswegen wurde er bisweilen auch als „Vogt“ bezeichnet (lateinisch „advocatus“ = der Ankläger oder Rechtsprecher).

Er zog die „Gefälle“ ein, was nichts anderes bedeutete als die Abgaben, die dem Bischof als höchsten Herrn zustanden. Zusätzlich war er verantwortlich für die Lagerung der Abgaben auf dem „Schüttboden“ im Obergeschoss seines Amtssitzes, wo das abgelieferte Getreide „aufgeschüttet“ lagerte. Die Geldabgaben mussten „fein festgehalten“ notiert werden, das eingenommene Geld im Kasten (in der Amtskasse) aufbewahrt werden. Hierbei half dem Amtmann seine rechte Hand und sein Stellvertreter, der „Kastner“. In Krisenzeiten wie im 30-jährigen Krieg durfte der Amtmann alle Ämter in seiner Handvereinigen – ein wichtiger Mann. Es war ihm in solchen Notzeiten auch erlaubt, das „Ungeld“ einzuziehen.

Ungeld, ein Begriff, den wir heute nicht mehr kennen. Wenn man bedenkt, was die Vorsilbe „Un-“in der deutschen Sprache bedeutet, erkennt man „unschwer“ (Gegensatz von schwer = leicht) den Sinn dieses Begriffs. Schließlich haben alle Begriffe im Deutschen, die mit der Vorsilbe „un“ beginnen einen negativen Inhalt, denkt man nur an „Unglück“, „Unheil“, „Unvermögen“. Folglich war das „Ungeld“ eine Steuer, und zwar auf Essen und Getränke. Der „Ungeldner“ kassierte zum Beispiel im „Communbrauhaus“, dem städtischen Brauhaus an der Schütt (heute ein schmucker Wohnbau der Lebenshilfe) die Bier- bzw. Brausteuer. Bisweilen legten sich stolze Amtmänner auch den Titel „Satrap“ zu.

Bei Persern und Griechen bedeutete das Wort soviel wie „Schützer der Herrschaft in einem größeren Bezirk. Wie dürftig hört sich das vom Begriff Amtmann abgeleitete neuere Wort „Beamter“ an.

Doch zurück zum weiteren Aufgabenbereich des Amtmanns. Über welche Fälle musste er richten? Das waren vor allem Mord und Totschlag, Körperverletzungen mit Todesfolge, Ehebruch (!) und Hurerei, was soviel wie grobe Unzucht bedeutete. Und schließlich gab es auch vor einem halben Jahrhundert bereits Fälle von schweren Betrugs, worunter man früher in erster Linie Falschmünzerei verstand. Dazu kamen noch Fälle von Brandstiftung.

Und auf all den genannten Vergehen stand die Todesstrafe. Um die Urteile an der Richtstätte „am Köpfwasen“ (so lautet die heutige Straßenbezeichnung noch heute !) zu vollziehen kam dann der bischöfliche Scharfrichter oft aus der Festungsstadt des Landesherrn aus Forchheim an die Aurach.

Neben dem Vogteigericht des Amtmanns gab es aber auch das Stadtgericht in Herzogenaurach. Über seine Aufgaben und Tätigkeiten erfahren unsere Leser demnächst mehr.

Klaus-Peter Gäbelein

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