Das Herzogenauracher Stadtoberhaupt - noch über den beiden „Purgermeistern" stehend - war seit der Zugehörigkeit der Stadt zum Bistum Bamberg der bischöfliche Amtmann, der zunächst in einer burgähnlichen Anlage und nach 1720 im Schloss residierte. In seiner Eigenschaft als oberstes Verwaltungsorgan war der Amtmann auch der Vogt (lateinisch advocatus), das heißt der oberste Gerichtsherr.
In dieser Eigenschaft stand es dem Amtmann zu, zusammen mit den Schöffen zu Gericht zu sitzen und das Urteil zu verkünden. Die hiesige Verbrechensstatistik weist für den Zeitraum von 1439 bis 1618, also in rund 180 Jahren 24 Morde, 5 tödliche Schlägereien, 1 Gattenmord, 1 heimlichen Kindsmord, 1 Ermordung eines Stiefkindes, 1 Fall von Blutschande und 3 Fälle von Straßenraub mit tödlichem Ausgang auf.
Um einen Täter zu überführen, war neben der gütlichen auch die peinliche Befragung erlaubt. Legte der Übeltäter kein freiwilliges Geständnis (gütliche Befragung) ab, so durfte unter Qualen und Schmerzen (Pein), also unter Folter ein Geständnis erzwungen werden. Hierbei gab es verschiedene Möglichkeiten und Stufen (Härtegrade) der Folter: man legte Daumenschrauben an und zerquetschte die Daumen, Beinschrauben, auch spanische Reiter genannt, mit gezahnten Eisenplatten im Innern wurden um die Unterschenkel gelegt.
Unsere Skizze von Karl Rösing zeigt die „Elevation" oder den „Zug", bei welchem dem zu Peinigenden die Hände auf den Rücken gebunden wurden. Dann befestigte man ein Seil daran und zog den vermutlichen Missetäter an den Armen nach oben.
Leugnete er weiter, hing man Gewichte an die Füße und ließ ihn bis zu einer halben Stunde in dieser schmerzlichen Lage hängen.
Hatte diese Foltermethode noch immer nicht geholfen, so wurde der Ärmste mit brennendem Pech oder Schwefel bespritzt, die Augenbrauen und Augenlider wurden versengt und Holzkeilchen wurden unter die Fingernägel getrieben. War die Widerstandskraft auf diese Weise endlich gebrochen, so waren Geständnis und Verurteilung nur noch „Formsache".
Der Folter wohnten in Herzogenaurach neben dem Henker (im Volksmund auch der „Peinlein" genannt) die beiden Bürgermeister und der Vogt bei. Nach altem Brauch wurde dabei tüchtig gegessen und getrunken (auf Kosten der Angehörigen des Verurteilten) , wie es auch nach Vollstreckung des Todesurteils üblich war.