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Hexen

Vortrag von Prof. Dr. Günter Dippold über Hexenprozesse im Hochstift Bamberg

Herzogenaurach.(gä) Im Januar 1618 war gegen Barbara Denner(in) aus Niederndorf vor dem Herzogenauracher Gericht ein Prozess wegen Hexerei und Teufelsbuhlschaft durchgeführt worden. Wenige Jahre später wurde in der Bamberger Innenstadt nahe dem heutigen Omnibusbahnhof, dem ZOB, im August 1627 ein Hexengefängnis vollendet worden: das sogenannte Hexenhaus war ein stattlicher Steinbau mit 26 Zellen  aus dem es für die Insassen kein Entrinnen gab.

Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger von Oberfranken und Professor an der Universität in Bamberg referierte jüngst beim  hiesigen Heimatverein über Hexenprozesse und Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg.

Drei Verfolgungswellen, 1612/13, 1619-1619 und 1626-1631, forderten insgesamt 800-1000 Opfer. Vor allem in den Jahren ab 1626 spitzte sich das Bemühen zu, alle Teufelsbündner im Hochstift auszurotten. Hierbei ging man planvoll vor, wie Dippold nachweisen konnte.

Verantwortlich für die systematische Verfolgung von Hexen oder Truden (männliche Hexer) war während der der letzten großen Welle ab 1626 Fürstbischof Johann Georg Fuchs von Dornheim. Die Anklagen lauteten: Bund mit dem Teufel, der Frauen als Mann gegenübertrat und umgekehrt. Erst dann verübte die Hexe oder der Trudner, vom Bösen angestiftet, Schadenszauber.

Galt dieses schon als todeswürdiges Verbrechen, so forderten die zgrundeliegenden Taten ebenfalls schwerste Strafen: der Abfall von Gott, die Lästerung der göttlichen Majestät, die Sodomie (denn der Teufel war ja kein mensch), bei Verheirateten noch dazu Ehebruch.

Die Hexenprozesse fanden nicht im „finsteren Mittelalter" statt, sondern  erst seit dem 16. Jahrhundert, wie Dippold ausführte. 1594/95 wurden fünf Frauen aus Bamberg und Umgebung (eine davon aus Herzogenaurach) wegen Zauberei, Teufelsbuhlschaft und Kindstötung" („hexenwerckh") verurteilt. Größere Verfolgungswellen gab es in Kronach und in Zeil am Main. Am 26. November „Hat man 9 Zeiller weiber als hexen allhie zu Zeill verbrent", so steht in den Gerichtsakten.

Allein in Zeil wurden 1626/27 in anderthalb Jahren 26 Frauen, 22 Männer und zwei Kinder hingerichtet, weitere starben an der Folter oder nahmen sich, um den Qualen zu entgehen, das Leben. War man einmal der Hexerei angeklagt, so gab es kaum ein Entrinnen: Bei über 600 Angeklagten und Festgenommenen wurden lediglich 26 freigelassen, - das waren gerade einmal 4%. Die Bamberger Kommission ließ in den Stadttürmen von Zeil „uff die 25 gefenkniss" (Haftorte; Zellen) einrichten, weitere sogar in einigen Bürgerhäusern. Zeil hatte man neben Bamberg für die Prozesse gewählt, weil es als bambergische Enklave an der Grenze des Bistums lag.

Allerdings kosteten die Prozesse sowie die Hinrichtungen eine Menge Geld. Weil das Brennholz hohe Kosten verursachte, wurde bei Zeil ein Brennofen errichtet, eine Art Krematorium, um beim Verbrennen der enthaupteten Hexen und Truden Holz zu sparen. Überhaupt gingen die Prozesskosten erheblich ins Geld. 144 Gulden kostete ein Staffelsteiner Prozess im Jahr 1617; das entsprach dem Wert eines kleinen Anwesens. Und die Erben eines Zeiler Bürgers mussten über 200 Gulden an Gerichtskosten hinterlegen.

Wenige, von der Vernunft geleitete Personen wandten sich gegen die planmäßige Bamberger Hexenverfolgung. Zu ihnen gehörte Dr. Georg Haan, bambergischer Kanzler und Vorsitzender des Ratsgremiums. Sein Versuch, die Hexenprozesse einstellen zu lassen endete mit seiner Verurteilung und Hinrichtung (1628) und auch seine Frau und die Tochter landeten auf dem Scheiterhaufen.

Und wie endete die Anklage gegen die Niederndorferin Barbara Denner in Herzogenaurach? Als Witwe hatte sie Hans Denner geheiratet. Aber die Ehe verlief in „stetigem Zank und Widerwillen".  Da erschien ihr der Teufel und bot ihr an, ihr zu helfen, wenn sie sein, des Teufels sei. Sie musste Gott im Himmel verleugnen und der Böse taufte sie in ihrem Bächlein im Hof.. Auch verbot er ihr die Liebesgemeinschaft mit ihrem Mann, dessen eheliche Rechte er sich selbst anmaßte. Sodann heckte er mit ihr einen Plan aus, den Ehegatten zu töten. Dies sollte in der Scheune geschehen. Dort sollte er Gatte von einem Balken gestoßen werden. Doch Hans Denner durchschaute den Plan seiner Frau und zeigte sie an.

Nachdem sie unter Folter gestanden hatte, dass der Teufel sie noch dreimal im Gefängnis besucht habe, wurde sie zum Tode verurteilt. Am 17. Februar 1618 wurde sie „erstlich enthauptet, dann ihr Körper mit dem Feuer zu Ascheverbrannt...."

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