Luitpold Maier, der Herzogenauracher Historiker schlechthin hat im Vorfeld der Vorbereitungen für die großen Vorhaben begründet, warum die Stadt dieses Jubiläum begeht.
„1348 wird Herzogenaurach schon ein Städtchen (oppidum = mit Mauer und Graben befestigte Stadt) genannt. Das Städtchen war damals mit einer Schutzwehr umfangen, innerhalb welcher sich zwölf Lehensgüter (Schweinelehen; an der südlichen Seite der heutigen Hauptstraße), 17 Markthofstätten, „genannt Nachhofstätten" (nördlich der heutigen Hauptstraße) und zwei Schmieden und drei Mühlen befanden. Bei jedem der zwei Tore befand sich eine Hofstätte, deren Inhaber wegen Verpflichtung die Tore auf- und (ab)zuschließen , keine anderen Dienste zu leisten hatten.
Außerhalb des Grabens oder der Wehr in der so genannten Vorstadt wohnten 13 Söldner und dazu waren noch zwölf Hofstätten vorhanden, auf welchen zum Teil neue Gebäude aufgeführt waren."
„Zu dem Schloss in der Stadt gehörte ein Baumgarten, der aber damals verödet war und nur mit Krautsköpfen bepflanzt war. Auch eine Wiese, genannt „Pruel" gehörte zum Schloss ; hier wurden vier Fuder Heu geerntet." Im Schlosshof befand sich ein großer viereckiger Turm , wahrscheinlich mit Burgverlies. Und nach Süden, zum Marktplatz hin, musste man den Burgkomplex über eine Zugbrücke verlassen.
Der Pfarrer hatte jährlich an die bischöfliche Kammer auf Michaelis drei Pfund Heller zu entrichten. Dem Bischof gehörte das „hohe Gericht" (Blutgerichtsbarkeit, d.h. die Entscheidung über Leben und Tod), wofür ihm jedoch nichts entrichtet wurde. Die Strafgelder nahm der Vogt (Verwalter oder Amtmann, der im Schloss residierte) ein. Die Steuern legte der Bischof von Christe und Juden ein,; er erhob sie nach Gutdünken und eigenem Ermessen.
Die drei Forste bei Herzogenaurach: Burckholz (Burgwald), Thon (Donwald) und Kirchleinspuel (Birkenbühl) gehörten zur bischöflichen Kammer. In letzt genannter Waldung „waren über 40 Jauchert Neugewerke" (über 40 Äcker) hergestellt werden, daher ein Teil des Flurbezirks „Reuth" heißt, wo ein Teil des Waldes entfernt wurde. Der Zehent (Abgabe des zehnten Teils) gehörte zu zwei Dritteln dem Bischof, der dritte Teil zur Pfarrkirche.
Als Burgmannen war eine Anzahl Ritter bestellt mit entsprechendem Dienstgenuss: Sie mussten bei Erfordernissen (wenn es die Umstände erforderten) sich zum Dienst stellen, sonst verloren sie ihre Güter. Burgmänner waren damals (1348) Wolfgang Truchseß, , die beiden Brüder Hermann und Heinrich Truchseß und Heinrich Truchseß von Pausdorf und sein Bruder Ulrich.
Zu dem Amte Herzogenaurach gehörten die Orte Kunreuth, Reichenbach, Trabelshof, Hammerbach, Welkenbach, Höppendorf (Hauptendorf), Sintmann, Reinhardtshof, Sigmannsbuch (Sintmannsbuch), Tanzenhaid, Buch, Dechsendorf, Kosbach, Steudach, Seebach, Burkenreuth (Burk), Hausen, Rötenbach, und Hemhofen, Teichardshofen (Reinersdorf) im Besitz der Herren Marquard und Wolfram von Aurach.
Über alle genannten Besitzungen hatte der Bischof die Vogtei (Gerichtsbarkeit) , weshalb ihm Vogteizinsen entrichtet werden mussten. In dem Rechtsbuch Bischofs Friedrich von Hohenlohe (aus dem jahr 1348) werden außerdem noch genannt: Tan (Dondörflein), Houen (Höfen), Niederndorf, Valendorf (Falkendorf) Peutelsdorf (Beutelsdorf), Zweifelsheim, Puschendorf, Großenmittelbach (Obermichelbach) Rotenberg (im Zenngrund).
Klaus-Peter Gäbelein