Und als dann ab 1939 mit dem Beginn des 2. Weltkriegs auch noch die privaten Automobile für militärische Zwecke benötigt und von den Machthabern eingezogen worden waren, versank die Stadt, was den Straßenverkehr anbetraf, in den nächsten Dornröschenschlaf.
Wenn man eine Fahrt nach auswärts unternahm, so bediente man sich der Eisenbahn. Fußballer und Vereine saßen auf den Ladeflächen der wenigen LKW, die dank der fest montierten Bänke für den Personenverkehr genutzt werden durften, wie ein Bild der Spedition Peetz anlässlich eines Lehrerausflugs aus der Nachkriegszeit beweist. Beim genauen Hinsehen, kann man sogar „ehrwürdige Klosterschwestern" als Passagiere erkennen.
Blicken wir zurück in die Geschichte des örtlichen Straßenverkehrs, so mutet manches zum Schmunzeln an. Das Bezirksamt in Höchstadt hatte noch im Juli 1922 darauf hingewiesen, dass „...die Zahl der ohne Führerschein fahrenden Personen" sehr groß sei und dass vor allem „...das rücksichtslose Schnellfahren der Kraftfahrzeugführer, insbesonders innerhalb der Ortschaften und an unübersichtlichen Straßenstrecken, sowie die Nichtbeachtung der bestehenden Verkehrsvorschriften ...." dazu geführt habe, dass „...die Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen ...in den letzten Wochen geradezu einen beängstigenden Umfang angenommen..." haben.
Wann, wo und wie die ersten Herzogenauracher Kraftfahrzeugführer ihren Führerschein erworben haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Nach dem Krieg gab es den Fahrlehrer Welzel im Steinweg, der bei der Ansiedlung der Firma Schaeffler in Herzogenaurach eine bedeutende Rolle gespielt hat. Bei ihm haben die Herzogenauracher nach 1945 die Fahrlizenz erworben.
In Preußen war 1903 erstmals die „Prüfung für die Führung eines Motorwagens" vorgeschrieben worden. Dabei musste man allgemeine Fragen zur Mechanik der „Benzinkutsche" beantworten, um den „Lenkerausweis" zu erhalten. 1904 entstand in Aschaffenburg die erste Fahrschule und im selben Jahr wurde im Raum Hannover die erste echte Fahrprüfung abgenommen. Ab 1909 regelte dann ein „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" das Weitere. Bei der Prüfung musste der Fahrschüler vor dem Fahrlehrer mehrmals hin- und herfahren und eine (!!) Frage beantworten. Sie konnte wie folgt lauten: "Was muss der Fahrer bei Einbruch der Dunkelheit beachten?" Und die lapidare Antwort sollte lauten: „Er muss die Karbidlampen an den Kotflügeln anzünden".
Klaus-Peter Gäbelein